Rettungsassistenten sind die rechte Hand der Notärzte. Sie sind befugt in Notfallsituationen in denen kein Notarzt zur Verfügung steht Patienten zu Intubieren und Medikamente zu verabreichen. Die Ausbildung zum Rettungsassistenten dauert insgesamt zwei Jahre.
Hiervon ist das Erste Jahr eine theoriezentrierte Ausbildung in der Schule mit abschließenden Examen.
Das Zweite Jahr ist ein Praxisanerkennungsjahr in einer Lehrrettungswache.
Die psychische und physische Eignung des Anwärters ist Voraussetzung für die Anerkennung. Eine Ausbildungsverkürzung ist mit abgeschlossener Ausbildung als Rettungssanitäter, als Krankenschwester oder als Krankenpfleger möglich.
Rettungssanitäter
Rettungssanitäter dürfen mit ihrer Ausbildung als Erster Mann auf einem Krankentransportwagen fahren. Sie sind als Zweiter Mann neben einem Rettungsassistenten in einem Rettungswagen.Außerdem sind Rettungssanitäter für eine flächendeckende medizinische Grundversorgung zuständig. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter dauert im günstigsten Fall dreizehn Wochen.Die Ausbildung umfasst 160 Stunden Theorie, 160 Stunden Krankenhaus und 160 Stunden auf einer Lehrrettungswache. Die Ausbildung wird abgeschlossen mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschlussprüfung. Eine Ausbildungsverkürzung ist nicht möglich.
Rettungshelfer Rettungshelfer dürfen als Zweiter Mann auf dem Krankentransportwagen fahren. Sie dürfen nur auf Anweisung des begleitenden Rettungssanitäters oder -assistenten Handeln. Die Ausbildung zum Rettungshelfer dauert im günstigsten Fall acht Wochen. Die Ausbildung umfasst 160 Stunden Theorie, 80 Stunden Krankenhaus und 80 Stunden auf einer Lehrrettungswache. Am Ende der theoretischen Ausbildung steht eine Abschlussprüfung (schriftlich, mündlich und praktisch). Eine Ausbildungsverkürzung ist nicht möglich.
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